Torbogenhaus am Starcke-Carree . 05422 46677 . info@suenderhuse.de . Login

agb

Allgemeine Geschäftsbedingungen Sünderhuse Photographie
I. Allgemeine Bestimmungen
  1. Soweit nachstehend nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten für alle Aufträge, Angebote Lieferungen und Leistungen ausschließlich diese Bedingungen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers sowie Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.
  2. Lichtbilder im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte wie Dateien, Fotoabzüge, Kompositionen, Wandprodukte usw.
II. Urheberrecht
  1. Das Urheberrecht an den Lichtbildern steht der Fotografin nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
  2. Die von der Fotografin hergestellten Werke sind nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Lichtbilder zu vervielfältigen und zu verbreiten. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und Vergütung.
  3. Die Nutzungsrechte gehen erst nach einer vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.
  4. Die Verwertung der Lichtbilder darf nur mit dem Urhebervermerk - Sünderhuse Photographie - erfolgen. Eine Verletzung dieses Rechts berechtigt die Fotografin zur Geltendmachung von Schadensersatz.
  5. RAW-Dateien bleiben als `digitale Negative´ das Eigentum von Sünderhuse Photographie.
II Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Vertragsdurchführung
  1. Es gilt die vereinbarte Vergütung. Wurde keine solche vereinbart, so bestimmt sich diese nach der jeweils aktuellen Preisliste. Die Preisliste kann im Geschäftslokal eingesehen werden.Gegenüber dem Endverbraucher weist die Fotografin die Preise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus. Das Aufnahmehonorar für die fotografische Dienstleistung ist am Aufnahmetag zu begleichen.
  2. Kündigt der Auftraggeber den Auftrag vor Beginn der Ausführung, ohne dass die Fotografin hierfür ein Verschulden trifft, so hat er der Fotografin 10% der Gesamtauftragssumme als Schadensersatz zu zahlen.
  3. Bei Hochzeitsbuchungen dient die Zahlung des Aufnahmehonorars als Reservierungsgebühr. Kündigt der Auftraggeber den Auftrag bis 8 Wochen vor Beginn der Ausführung, ohne dass die Fotografin hierfür ein Verschulden trifft, so behält die Fotografin die Reservierungssumme als Schadensersatz ein.
  4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Abholung der Ware ist diese sofort zur Zahlung fällig. DieFotografin ist berechtigt, die Bezahlung der ihr angetragenen Aufträge, Lieferungen und Leistungen bei Auftragserteilung in Höhe der voraussichtlichen Vergütung zu verlangen.
  5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum der Fotografin.
  6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die in Auftrag gegebene Leistung bzw. die gefertigten Lichtbilder innerhalb von 3 Wochen nach Fertigstellung, die die Fotografin dem Auftraggeber mitteilt, abzunehmen. Nimmt der Auftraggeber diese nicht fristgerecht ab, ist dieFotografin berechtigt, die gefertigten Lichtbilder nach einer weiteren Frist von 3 Wochen zu vernichten. Die Fotografin wird den Auftraggeber bei nicht fristgerechter Abnahme hierauf gesondert hinweisen. Der Vergütungsanspruch der Fotografin bleibt hiervon unberührt.
  7. Mit der Erteilung des Auftrags erkennt der Auftraggeber die Bildauffassung und den Stil der Fotografin an. Wünsche und Weisungen des Auftraggebers hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder dienen der Orientierung und Inspiration der Fotografin. Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung und technischen Umsetzung, sowie der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
  8. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Durchführung des Auftrags durch einen bestimmten Fotografen. Die Fotografin ist berechtigt, sich eines Erfüllungsgehilfen zu bedienen.
IV. Haftung
  1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehe, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des
    Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
  2. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften die Fotografin für sich und ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, wobei wesentliche Vertragspflichten
    solche sind, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Kunde vertrauen darf.
  3. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Negativen, oder Dateien haftet die Fotografin- wenn nichts anderes vereinbart wurde- nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  4. Die Fotografin verpflichtet sich, Dateien sorgfältig aufzubewahren. Sofern nicht anders vereinbart, ist sie berechtigt, fremde oder eigene Dateien nach drei Jahren zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt sie den Auftraggeber und bietet ihm die Negative zum Kauf an. Darüber hinaus ist die Fotografin berechtigt, die Dateien zum Beweis der Urheberschaft und damit zur Ausübung von oder Abwehr gegen Rechtsansprüchen (berechtigtes Interesse) für die Dauer der urheberrechtlichen Schutzfrist von 70 Jahren (nach dem Tod des Urhebers), aufzubewahren.
  5. Die Fotografin ist berechtigt, Fremdlabore und andere Dienstleister im Rahmen ihrer Vertragserfüllung, zu beauftragen. Bei durch ein Fremdlabor oder anderen Dienstleistern verursachten Schäden, tritt die Fotografin ihre Schadensersatzansprüche gegen diese an den Auftraggeber ab.
  6. Die Fotografin haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
  7. Die Bearbeitung von der Fotografin überlassenen Bildern oder sonstigen Gegenständen erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Auftraggebers. Im Übrigen gilt Abschnitt IV Ziffer 1 und 2 dieser Bedingungen.
  8. Die Zusendung und Rücksendung (online und offline) von Lichtbildern, Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
  9. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt der Ware bzw. Lichtbilder schriftlich bei der Fotografin geltend zu machen.           
V. Widerrufsbelehrung für Fernabsatzverträge und außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossener Verträge

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Der Widerruf muss ausdrücklich erfolgen; die bloße Rücksendung erhaltener Ware reicht nicht aus. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware (bei wiederkehrender Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 oder Artikel 246b § 2 Satz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Sünderhuse Photographie . Stadtgraben 22 . 49324 Melle . info@suenderhuse.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggfs. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie insoweit Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Waren gilt das nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Die erhaltene Ware ist auf unsere Gefahr zurückzusenden, jedoch haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, sofern die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Wichtige Hinweise

  1. Soweit der Vertrag auf die Erbringung von Dienstleistungen gerichtet ist, gelten folgende Besonderheiten: Soweit wir mit der Erbringung der Dienstleistung auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, erlischt Ihr Widerrufsrecht, wenn die Leistung vollständig erbracht ist. Für bis zum Widerruf erbrachte Teilleistungen haben wir einen Anspruch auf deren Vergütung. Mit der Annahme dieser AGB erklären Sie Ihre Kenntnis von dem Verlust Ihres Widerrufsrechts unter den genannten Voraussetzungen. Soweit der Vertrag auf Lieferung von digitalen Inhalten, die sich nicht auf einem körperlichen Datenträger befinden, gerichtet ist, erlischt Ihr Widerrufsrecht, wenn Sie mit der Erfüllung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich einverstanden sind. Mit der Annahme dieser AGB erklären Sie Ihre Kenntnis von dem Verlust Ihres Widerrufsrechts unter dieser Voraussetzung.
  2. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn Sie in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt haben.
  3. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn Inhalt des Vertrages die Lieferung von Waren ist, die nach Ihrer Spezifikation angefertigt werden und die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Ende der Widerrufsbelehrung

VI. Nebenpflichten
  1. Der Auftraggeber versichert, dass er bei Personenbildnissen die Einwilligung aller abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. Er stellt die Fotografin bei Inanspruchnahme durch Dritte frei.
  2. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen der Fotografin überlassenen Vorlagen und Bildern das Recht zur Vervielfältigung, Nutzung und Verbreitung hat. Bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägtder Auftraggeber. Er stellt die Fotografin bei Inanspruchnahme durch Dritte frei.
  3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Aufnahmeobjekte rechtzeitig auf Anforderung der Fotografin zur Verfügung zu stellen und innerhalb von zwei Werktagen nach Abschluss des Auftrages wieder abzuholen, Aufnahmeobjekte deren Verwahrung der Fotografin nicht möglich ist sofort. Ansonsten ist die Fotografin berechtigt, diese Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auch bei Dritten einzulagern und nach einem Zeitraum von 6 Monaten zu vernichten.
  4. Die Fotografin verpflichtet sich, die Aufnahmegegenstände sorgfältig zu behandeln. Im Übrigen gilt Abschnitt IV Ziffer 1 dieser Bedingungen.
VII. Leistungsstörungen
  1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotografinauch Schadensersatzansprüche geltend machen.
  2. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie von dem Fotografen ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Bei Fristüberschreitung vereinbarter Liefertermine haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  3. Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung durch den Auftraggeber die Benennung der Bildautorin (Urhebervermerk: Sünderhuse Photographie), so hat der Auftraggeber einen Schadensersatz in Höhe des üblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch 200 Euro pro Lichtbild und Einzelfall zu zahlen.
  4. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Lichtbildes durch den Auftraggeber hat dieser einen Schadensersatz in Höhe des doppelten des für diese Nutzung vereinbarten Entgelts zu zahlen. Ist keines vereinbart, das doppelte des üblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch 200 Euro pro Lichtbild und Einzelfall.
VIII. Verbindlichkeit des Vertrages

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Sollte eine Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden sich die Vertragspartner unverzüglich bemühen, den mit der unwirksamen Regelung erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auf andere, rechtlich zulässige Weise zu erreichen.

IX. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr und zur Durchführung des Auftrags erforderliche personen- und objektbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

X. Bildbearbeitung
  1. Die Bearbeitung von Lichtbildern der Fotografin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, bedarf der vorherigen Zustimmung der Fotografin.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder der Fotografin digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und die Fotografin als Urheberin der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
  4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, die Fotografin mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt die Fotografin von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
XI. Gerichtsstand

Ist der Auftragnehmer Kaufmann, so ist der ausschließliche Gerichtsstand Osnabrück. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber im Zeitpunkt der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, jedes gesetzlich zuständige Gericht anzurufen. Es gilt deutsches Recht.

XII. Sonstiges

Die Fotografin weist darauf hin, dass der Auftraggeber möglicherweise für die gezahlte Vergütung Beiträge zur Künstlersozialversicherung abführen muss. Hierüber wird sich der Auftraggeber selbst kundig machen.

Stand Juni 2018

newsletter

Um unsere Website fortlaufend zu optimieren und optimal für Sie zu gestalten, verwenden wir Cookies.